Lageplan

Um ein Bauvorhaben verwirklichen zu können, muss ein Lageplan vorliegen. Der Lageplan (offiziell: Amtlicher Lageplan) ist ein wichtiger Bestandteil der Bauvorlagen. Mit Bauvorlagen sind die Unterlagen gemeint, die zum Bauantrag oder zu anderen bauordnungsrechtlichen Anträgen erforderlich sind. Er besteht aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil. 

Im Baugenehmigungsverfahren spielt der Lageplan eine entscheidende Rolle, denn dieser stellt die erste Bauvorlage für den städtebaulichen Vorbescheid, für das Bauanzeigeverfahren und für die Baugenehmigung dar. Der Lageplan ist daher eine Voraussetzung für das Baugenehmigungsverfahren. 

Er dokumentiert sowohl den rechtlichen als auch den tatsächlichen Bestand am Baugrundstück. Auch die wesentlichen Inhalte der Neubauplanung mitsamt den Abstandsflächen werden im Lageplan festgehalten.

Erstellt wird der Lageplan durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, einem vereidigten Fachmann für Vermessung oder einer ihm gleichgestellten Behörde.

Der Lageplan entsteht auf der Grundlage von:

  • Den beim Katasteramt archivierten amtlichen Vermessungsunterlagen
  • Eigener örtlicher Aufnahme der Geländesituation des Baugrundstücks
  • Der Einarbeitung der planungsrechtlichen und baurechtlichen Festlegungen der Planungs- und Baubehörden

Zudem muss der Lageplan Angaben zum Baugrundstück, dem Bauherrn, Nachbargrundstücke, dem Bauvorhaben sowie Baulasten enthalten. 

Weitere Inhalte des Lageplans sind

  • Grundflächenzahl,
  • Geschossflächenzahl, 
  • Baumassenzahl,
  • Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
  • Bezeichnung des Baugrundstücks, 
  • Größe und Höhenlage des Baugrundstücks, 
  • Flurstücknummer und Flurstücksgrenzen des Grundstücks,
  • Bebauungsplan oder Satzungen über das Grundstück,
  • erlaubte Art und Nutzung, 
  • überbaubare und nicht nicht überbaubare Grundstücksflächen,
  • angrenzende öffentliche Verkehrsflächen und
  • vorhandene bauliche Anlagen.

Der zeichnerische Teil zeigt (in aller Regel im Maßstab 1:500) den Umriss des geplanten Gebäudes in der Draufsicht und fügt dieses in seine Umgebung ein.

Die Kosten eines Lageplans sind in den Vermessungsgebührenordnungen der Bundesländer festgelegt. Diese Verordnungen sind für den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und den Bauherrn bindend. Der Lageplan ist analog als Druck oder auch in digitaler Form beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt erhältlich.