Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (auch vorbereitender Bauleitplan genannt) ist vom Bebauungsplan zu unterscheiden. Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde erstellt und gibt Auskunft über Bauflächen, Baugebiete, Verkehrsflächen sowie Grünanlagen. Damit ist der Flächennutzungsplan die Grundlage, auf der die Bebauungspläne entstehen.

Zudem zeigt der Flächennutzungsplan, welche Nutzungen in welchen Baugebieten der gesamten Gemeinde geplant sind. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Zudem entfaltet der Flächennutzungsplan gegenüber den Bürgern einer Gemeinde keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Das bedeutet insbesondere, dass keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans hergeleitet werden können.

Beispiele, die im Flächennutzungsplan dargestellt werden können: 

  • Ausstattung des Gemeindegebiets (insbesondere Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs)
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge
  • Flächen für Versorgungsanlagen sowie für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
  • Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe
  • Flächen für die Landwirtschaft und Wald

Einem Flächennutzungsplan muss immer ein Erläuterungsbericht beiliegen, in dem die Gründe für die Darstellungen dargelegt sind. Darüber hinaus müssen Flächennutzungspläne von der Verwaltungsbehörde (meist die Bezirks- oder Landesverwaltung) genehmigt werden. Zudem sind sie bindend. Das bedeutet, dass ein Bebauungsplan kein Gewerbegebiet auf einer Fläche festsetzen kann, für die der Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. 

Der Flächennutzungsplan ist in Ihrer Baubehörde zu erwerben oder einzusehen.