Bauantrag

Unter einem Bauantrag wird der Antrag des Bauherrn für ein baurelevantes Vorhaben verstanden. Dieser Antrag wird im Baugenehmigungsverfahren gestellt und beinhaltet neben Berechnungen zur bebauten Grundstücksfläche sowie zum umbauten Raum auch die Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Grundflächenzahl (GRZ). 

Der Bauantrag wird zudem gemeinsam mit der Unterschrift des Architekten in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Sofern nichts gegen das baurelevante Vorhaben spricht, erteilt das Bauamt die Baugenehmigung. Diese ist dann sichtbar am Bauplatz aufzuhängen.

Der Bauantrag stellt die Grundvoraussetzung für den Neubau oder einen An- oder Umbau dar, um anschließend eine Baugenehmigung von der zuständigen Behörde für dieses Vorhaben zu erhalten. 

Es gilt die Formschrift einzuhalten. Folglich ist der Antrag mit der Unterschrift des Bauvorlageberechtigten in dreifacher Ausführung bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Als bauvorlageberechtigte Person kommen Architekt, Bauträger und Bauingenieur in Frage. Dieser ist auch für die Baulagenvorlagepläne und die unterschiedlichsten notwendigen Berechnungen zuständig. 

Sobald der Bauantrag bei der Behörde eingereicht wurde, kommt es zu einem Prüfverfahren, in dem die Voraussetzungen, Gegebenheiten und die einzureichenden Unterlagen geprüft werden.

Der Bauantrag hat folgende Dokumente zu beinhalten: 

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Berechnungen
  • Betriebsbeschreibung
  • Entwässerungsplan
  • Lage- und Freiflächenplan
  • Technische Nachweise

Für einige Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung nicht von Erfordernis. Welche Voraussetzungen hier an die jeweiligen Vorhaben geknüpft sind, ist den Landesbauordnungen der Länder zu entnehmen. 

Die Kosten können sehr variieren. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten für den Antrag selbst und die Gebühren für einen Architekten oder andere Personen, die für den Bauantrag berechtigt sind.